Klassik-Online-Paket

Profitieren Sie als Unternehmen vom Bildungsgutschein

Zunehmende Elektronisierung elementarer Dienstleistungen in der Steuerbranche und die damit verbundene Anpassung der Arbeitsprozesse, setzt eine kontinuierliche Fortbildung der Kanzleimitarbeiter*innen voraus, um am Markt bestehen zu können.

Mit unserem Fortbildungspaket "Klassik-Online-Paket" möchten wir Sie hierbei aktiv unterstützen.

Im Überblick

Unser Fortbildungspaket

Klassik-Online-Paket

Beim Klassik-Online-Paket handelt es sich um die wiederkehrenden Themen und der damit verbundenen Arbeitsprozesse in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Jahresabschluss und den Aktualisierungen der Schreiben des Finanzministeriums im Rahmen der Quartalsupdates.

Seminarumfang:
16 Schulungsbausteine immer aktuell
Schulungsart:
Online-Live-Seminare
Fortbildung:
TOP-Dozenten aus der steuerlichen Fortbildung des IFU-Instituts
Lehrmaterial:
Umfangreiche Unterlagen wie Lernvideos und Praxistrainings
Schulungsdauer:
24 Monate
Voraussetzung:
Circa 6 geförderte Teilnehmer*innen mit Bildungsgutschein
Zusätzlich:
Alle nicht geförderten Kanzleimitarbeiter können kostenlos teilnehmen

Gesetzliche Grundlage für die geförderte Weiterbildung Ihrer Kanzleimitarbeiter*innen mit Bildungsgutschein ist das Qualifizierungschancengesetz - QCG, welches seit dem 01. Januar 2019 gilt. Dem Gesetz nach sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark gefördert werden. Das Gesetz gliedert sich dabei in eine verbesserte Weiterbildungsberatung, bessere Förderleistungen und einen vereinfachten Zugang zur Weiterbildungsförderung.

Quelle: www.bmas.de

In 4 Schritten zu einem Förderprojekt

Kanzleifortbildung als Förderprojekt - So einfach kann es gehen.

  • 01 Definition des Förderprojekts

    Im ersten Schritt erstellen wir gemeinsam eine Projektübersicht - wir bezeichnen diese als Matrix. Diese dient als Grundlage für das Projekt. In der Matrix ist der Umfang der Fortbildung und das Förderpotential einfach und strukturiert ersichtlich. Auf Basis dieser Matrix erteilen Sie die Freigabe um die nächsten Schritte zu gehen.

  • Um nach der Freigabe der Matrix weiter für Sie aktiv werden zu können, benötigen wir im zweiten Schritt die kanzleispezifischen Dokumente wie z.B. eine Vollmacht und Datenschutzerklärung. Selbstverständlich bereiten wir diese Unterlagen für Sie vor.

  • Um ein Förderprojekt beantragen zu können, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Auch diese werden von uns für Sie vorbereitet.

  • Sind die vorgenannten Schritte abgeschlossen, werden wir für Sie die Beantragung der Maßnahme bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit übernehmen. Sobald dies erfolgreich durchgeführt wurde, wird ein Starttermin für Ihre Weiterbildungsmaßnahme definiert.

Definition Ihres Förderprojekts

In wenigen Schritten erstellen wir gemeinsam eine Projektübersicht.
Klicken Sie auf den Button "Projektübersicht Matrixerstellung - Jetzt starten"

Projektübersicht Matrixerstellung - Jetzt starten

F.A.Q

Häufig gestellte Fragen

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch die Beantragung und Ausgabe von Bildungsgutscheinen durch die Agentur für Arbeit für die Kanzleimitarbeiter*innen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Gesetzliche Grundlage für die geförderte Weiterbildung Ihrer Kanzleimitarbeiter*innen mit Bildungsgutschein ist das Qualifizierungschancengesetz, welches seit dem 01. Januar 2019 gilt. Dem Gesetz nach sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark gefördert werden. Das Gesetz gliedert sich dabei in eine verbesserte Weiterbildungsberatung, bessere Förderleistungen und einen vereinfachten Zugang zur Weiterbildungsförderung.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung zur Übernahme der entstehenden Weiterbildungskosten der Kanzleimitarbeiter*innen.

Wie erfolgen die Fortbildungen?

Die Fortbildungen findet als LIVE-ONLINE-Seminare statt. Zusätzlich werden umfangreiche Lehrmaterialien wie Lernhilfevideos und Praxistrainings zur Verfügung gestellt.

Wie viele Kanzleimitarbeiter werden für ein Förderprojekt benötigt?

Um ein Kanzleiprojekt im Rahmen des Klassik-Online-Pakets umzusetzen werden 6 durch Bildungsgutschein geförderte Mitarbeiter benötigt. Sie haben aktuell keine 6 förderfähigen Mitarbeiter? Bitte führen Sie die wenigen Schritten zur Erstellung einer Projektübersicht-Matrix trotzdem gerne aus. In der Regel können wir nach Anfrage ein Kanzleiprojekt dennoch umsetzen. Im Falle einer Personalerweiterung beantragen wir fehlende Teilnehmer ggf. nach.

Welche Kanzleimitarbeiter können einen Bildungsgutschein erhalten?

Für alle Mitarbeiter*innen in sozialversicherungspflichtigem Anstellungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit kann ein Bildungsgutschein beantragt werden mit folgenden Ausnahmen:
Mitarbeiter*innen, deren Ausbildung zum Steuerfachangestellten, das Datum eines Hochschulabschlusses oder das Datum der erfolgreichen Prüfung zum Steuerberater*in nicht mindestens 4 Jahre zurück liegt, sind nicht förderfähig.
Keine Auszubildenden, Freiberufler, Minijobber oder Inhaber.

Sind Anpassungen an der Projektübersicht-Matrix möglich?

Ja, bis zur Beantragung des Förderprojekts beim zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit sind Anpassungen jederzeit mögich.

Welche Themen werden geschult?

In dem Förderprojekt werden innerhalb von 24 Monaten in der Regel 16 Schulungsbausteine bestehend aus den Updates Quartalsinformationen (gesamt 8 mal), der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und des Jahresabschlusses (gesamt jeweils 2 mal) geschult.

Wie lange läuft ein Förderprojekt?

Auf Basis der festgelegten 16 Schulungsbausteine und der dadurch resultierenden Schulungszyklen beträgt die Laufzeit 24 Monate.

Können weitere Kanzleimitarbeiter*innen an den Seminaren teilnehmen?

Ja, in einem Klassik-Online-Paket Projekt können alle nicht geförderten Kanzleimitarbeiter kostenlos an den enthaltenen Seminaren teilnehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie z.B. der Unternehmensgröße und dem Alter der Kanzleimitarbeiter*innen.
Die mögliche Förderhöhe Ihres Kanzleiprojekts ist in wenigen Schritten in der Matrix ersichtlich.

Ist einer Förderung garantiert?

Die Freigabe ist einer Ermessensentscheidung des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Ein Rechtsanspruch auf eine positive Förderentscheidung besteht ausdrücklich nicht. In über 95% aller Beantragungen der educatus GmbH erfolgte im Nachgang auch eine Förderung durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Erfolgt eine Unterstützung bei der Beantragung?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit.

Wie kann ich Kontakt zur educatus GmbH aufnehmen?

Sollten Sie Fragen zum Förderprojekt haben, stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Melden Sie sich einfach bei uns.
Telefon: +49 (0)6021 451376-75
E-Mail: klassik@educatus.de